Wichtige Begriffe rund um die MPU

Wenn Sie sich zum ersten Mal mit dem Thema "MPU" konfrontiert sehen, stoßen Sie zwangsläufig auf viele Fachbegriffe. Hier finden Sie eine Auswahl der häufigsten Begriffe in alphabetischer Reihenfolge und deren Bedeutung. Die Liste ist nicht vollständig und wird von Zeit zu Zeit ergänzt.

 

 

Abstinenznachweis Alkohol
Bei Alkoholdelikten sind entweder regelmäßige Blutkontrollen über mindestens ein halbes oder Abstinenznachweise über mindestens ein Jahr vorzulegen. Welche der Varianten für Sie richtig ist, ist für Sie selber kaum zu beurteilen. Bei Alkoholdelikten gilt darum: Holen Sie sich sofort nach dem Delikt Expertenrat, nicht erst vor der MPU. Sie verlieren sonst wertvolle Zeit.

Abstinenznachweise werden in einem sogenannten Abstinenzkontrollprogramm erhoben. Dazu müssen Sie sich anmelden und einen Vertrag abschließen.
Sie können wählen zwischen Urinscreenings (vier bis sechs über 6 bzw. 12 Monate, unter Sicht abzugeben) oder Haaranalysen (3 cm kopfhautnah, alle drei Monate über 6 bzw. 12 Monate). Die Kosten sind in etwa gleich.
Die Haaranalyse bezieht sich auf einen zurückliegenden Zeitraum, das Urinscreening auf den aktuellen Zeitraum.

Beides darf nur von autorisierten Personen entnommen und in speziell zertifizierten Laboren untersucht werden. Abstinenznachweise sind lückenlos und bis kurz vor dem Begutachtungstermin zu erheben.

Der Vorteil einer Haaranalyse liegt in der flexiblen Terminwahl. Bei Urinscreenings werden Sie überraschend einbestellt, was z. B. bei Montagetätigkeit nachteilig ist.

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Abstinenznachweis Drogen / Btm
Bei Btm-Delikten gelten ganz ähnliche Bedingungen. Jedoch sind hier bei Haaranalysen bis zu 6 cm / 6 Monate untersuchbar. Somit ist die Haaranalyse die kostengünstigere Variante. Die Untersuchung erfolgt immer auf diverse Drogen.
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Anlassbezogenheit

Anlassbezogenheit bedeutet, dass die Gutachter Sie bei der MPU nur zum konkreten Anlass untersuchen dürfen. Am Beispiel: Wenn Sie wegen Punkten dort sind, darf man nicht Ihren Alkoholkonsum beurteilen und Ihnen kein Blut abnehmen. Der Gutachter darf zwar, wenn aus seiner Sicht nötig, Fragen dazu stellen, dieses aber nicht in das Ergebnis einfließen lassen.
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Akteneinsicht

Akteneinsicht bedeutet, Ihre dem Straßenverkehrsamt vorliegende Akte einzusehen. Das können Sie selber machen, besser jedoch eine sachkundige, von Ihnen bevollmächtigte Person. Akteneinsicht ist enorm wichtig: Die Akte enthält viele Informationen, die Ihnen zwar selber nicht bekannt geworden, aber für eine Begutachtung wichtig sind. Auch kommt es immer wieder vor, dass länger zurückliegende Delikte vom Betroffenen vergessen oder in ihrer Bedeutung unterschätzt werden. Auch sehr wichtig: eine Aktenbereinigung.
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Aktenbereinigung

Delikte verjähren nach bestimmten Fristen. Die Behörde müssen sie aus den Akten entfernen (Aktenbereinigung). Das machen aber nicht alle Behörden, was sich bei der MPU nachteilig auswirkt.
Am Beispiel: Sie sind vor 25 Jahren mit Alkohol am Steuer aufgefallen, jetzt wieder. Beides steht in Ihrer unbereinigten Akte. Die erste Trunkenheitsfahrt ist längst verjährt, der Gutachter darf sie nicht beachten und muss Sie als Ersttäter beurteilen. Wenn Sie nun behaupten, nur einmal aufgefallen zu sein, weiß der Gutachter, dass Sie nicht die Wahrheit sagen. Er wird Ihnen kein positives Gutachten ausstellen. Darum ist es sehr wichtig, vor der Verschickung der Akte
Akteneinsicht zu nehmen und eventuell auf Aktenbereinigung zu bestehen.
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BAK

Die Blutalkoholkonzentration (BAK) ist der gemessene Anteil des Alkohols in Ihrem Blut. Die BAK wird in "Promille" angegeben. Sie sinkt mit der zeitlichen Entfernung zum letzten Alkoholkonsum. Aus der Kombination von BAK und anderen Aspekten des Deliktes kann ein routinierter Gutachter vorab sehr viel herauslesen.
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BASt

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist die oberste Kontrollstelle für Begutachtungsstellen für Fahreignung und deren Mitarbeiter.
In regelmäßigen Abständen finden Kontrollen auf die Einhaltung der Verfahrensvorschriften und zur Qualität und Richtigkeit der erstellten Gutachten statt.
Weiter erstellt die BASt jährliche Statistiken zur MPU. Auf der Webseite der BASt   finden Sie Informationen zur MPU, eine Liste sämtlicher Begutachtungsstellen sowie ein Beschwerdeformular im Falle strittiger Gutachten.
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Behördliche Fragestellung

Die behördliche Fragestellung richtet sich nach Art und Zahl der aktenkundigen Delikte. Sie wird der Begutachtungsstelle von der Fahrerlaubnisbehörde vorgegeben.

Die Gutachter müssen anlassbezogen die jeweilige Fragestellung beantworten. Sollte sich während der Begutachtung herausstellen, dass eine Änderung oder Erweiterung der Fragestellung sinnvoll wäre, darf die Fragestellung nur mit Einverständnis der Behörde geändert werden, was wiederum Ihr Einverständnis voraussetzt (siehe Schweigepflicht).


Typische Fragestellungen sind etwa:
Bei Alkohol: „Ist zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Fahrerlaubnisklasse in Frage stellen?"

 

Bei Punkten: „Ist zu erwarten, dass der/die Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?“

 

Bei Straftaten: „Ist aufgrund der begangenen Straftaten zu erwarten, dass der/die Untersuchte auch künftig allgemeine Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begehen wird?“
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Belassung der Fahrerlaubnis

Belassung heißt, Sie sind noch Inhaber einer Fahrerlaubnis. Die Behörde hat aufgrund konkreter Vorfälle Zweifel an Ihrer Eignung zum sicheren Führen von Kfz.
Sie ordnet eine MPU an, nach der MPU wird Ihnen die Fahrerlaubnis belassen oder entzogen.
Typische Anlässe: Volltrunken mit 2.8 Promille auf der Straße von der Polizei aufgelesen. Als Radfahrer mit 1.6 Promille und mehr aufgefallen. Beim Kiffen erwischt, ohne ein Kfz geführt zu haben. In allen Fällen entsteht die Frage, wie Sie mit Alkohol bzw. Btm umgehen und ob eine sichere Trennung von Konsum und dem Führen eines Kfz gewährlistet ist.
Ein anderer typischer Anlass: als Fahranfänger in der Probezeit gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Hier wird zusätzlich noch die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar angeordnet.

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Berufsbezeichnungen im Zusammenhang mit MPU-Beratung
-  Diplom-Psychologe: Dieser Titel wird nach einem mehrjährigen Universitätsstudium verliehen. Da es innerhalb des Studiums viele Fachrichtungen gibt, bietet der "Dipl-Psych."  noch keine Garantie für Fachwissen rund um die MPU. 

-  psychologische Sachverständige für Kraftfahrereignung (oder auch "ehemaliger MPU-Gutachter"  oder "Verkehrspsychologischer Gutachter"): diese Person ist Diplom-Psychologe und hat als MPU-Gutachter gearbeitet. Sie verfügt über umfassende Fachkenntnisse, ist seriöses Arbeiten gewohnt und unterliegt der Schweigepflicht. Sie weiß genau, was von Ihnen bei der MPU verlangt wird.

-  MPU-Berater, Kraftfahreignungsberater, Fachberater Kraftfahreignung,  Psychologischer Berater: Dies sind Titel, die von jedermann in Fern-und Wochenendkursen erworben werden können. Sie bieten keine Gewähr für tiefergehende Fachkenntnisse oder gar praktische Erfahrungen mit den internen Abläufen einer MPU.

- Diplom-Kaufmann in Zusammenarbeit mit erfahrenen Verkehrspsychologen: dies sind in der Regel Geschäftsleute, die sich stundenweise Psychologen wegen ihres Titels mieten. Ob diese dann Ihre Gesprächspartner sind...
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Beurteilungskriterien /Kriterien

Die Begutachtung erfolgt nach sinnvoll festgelegten Kriterien, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen sollen. Damit wird eine möglichst objektive Beurteilung angestrebt.
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BfF

BfF ist die Abkürzung für „Begutachtungsstelle für Fahreignung“. Der Betrieb einer BfF unterliegt strengen Regeln.
Die Gutachter benötigen eine Universitätsausbildung, eine umfangreiche Einarbeitung und eine Akkreditierung. Weiter müssen sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und regelmäßig ein Führungszeugnis sowie einen punktefreien KBA-Auszug vorlegen.
BfFs werden in regelmäßigen Abständen von der BASt in sogenannten Audits geprüft.
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Btm

Btm ist die Abkürzung für Betäubungsmittel. Dazu zählen Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetamine und Ecstasy, LSD usw.
Ein einmalig nachgewiesener Konsum reicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis (außer bei Cannabis). Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist die Vorlage von Abstinenznachweisen über mindestens sechs bis hin zu 18 Monaten zwingend.

Bei Cannabis wird differenziert zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Konsum. Bei gelegentlichem Konsum ist eine Belassung der Fahrerlaubnis möglich, wenn Konsum und Führen eines Kfz glaubhaft und zuverlässig getrennt werden.
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CDT

Der CDT-Wert ist ein Blutwert, der eine grobe Abschätzung des Alkoholkonsums der letzten drei Wochen ermöglicht.
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Drogenscreening

Siehe Abstinenznachweis Drogen/ Btm.
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Eignung, Eignungszweifel

Nach dem Bestehen der Fahrschulprüfungen gilt jedermann als geeignet zum Führen von Kfz. Wenn jedoch schwerwiegende Delikte (z. B. Trunkenheitsfahrt, Aggressionsdelikte) oder wiederholte Delikte (Punktetäter) begangen wurden, entstehen berechtigte Zweifel an der Eignung, sicher und zuverlässig ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Bei der MPU geht es für Sie darum, die schon bestehenden Zweifel auszuräumen.
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ETG
ETG ist die Abkürzung für Ethylglucuronid, ein Stoffwechselprodukt von Alkohol.
ETG findet sich nach Alkoholkonsum im Urin und wird zur Abstinenzkontrolle herangezogen.
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Fahrverhaltensbeobachtung
Eine Fahrverhaltensbeobachtung wird angeordnet, wenn Sie beim Leistungstest der MPU hartnäckig schlecht abschneiden. Dabei beobachtet man Ihre Leistung in der Praxis, umfestzustellen, ob Sie die am Reaktionstestgerät gezeigten Leistungsschwächen durch Ihre Routine als Fahrer ausgleichen. Gemeinsam mit einem Fahrlehrer und einem psychologischen Gutachter befahren Sie dazu eine vorher festgelegte Fahrstrecke. Kosten: mindestens 300 Euro.
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Gutachtenergebnis

Die Begutachtung lässt drei mögliche Ergebnisse zu:

- Positiv: Die Bedenken wurden ausgeräumt („Es ist nicht zu erwarten, dass der / die Untersuchte zukünftig …“). Das Gutachten endet an dieser Stelle (und alles wird gut).

- Negativ: Die Bedenken wurden nicht ausgeräumt („Es steht zu erwarten, dass der / die Untersuchte auch zukünftig…“). In diesem Fall finden Sie ein weiteres Kapitel im Gutachten, die "Empfehlung": "Wir empfehlen dem/ der Untersuchten, sich vor einer erneuten Antragstellung auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis mit fachlicher Hilfe eingehend mit der persönlichen Problematik auseinanderzusetzen. Eine erneute Begutachtung sollte nicht vor Ablauf von (sechs / zwölf) Monaten erfolgen."
Im Klartext: Sie müssen eine verkehrspsychologische Beratung machen und eine erneute MPU.

- Nachschulungskurs: Die Bedenken wurden überwiegend, aber nicht gänzlich ausgeräumt („Es steht zu erwarten, dass der / die Untersuchte auch zukünftig…“).
Hier folgt die Empfehlung unmittelbar: "Insgesamt steht jedoch zu erwarten, dass die Teilnahme an einem §70FeV-Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahrereignung zu einer Korrektur der noch bestehenden Mängel führen wird. Nach Vorlage einer Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an einer solchen Maßnahme können die oben genannten Bedenken aus gutachterlicher Sicht als ausgeräumt gelten."
Im Klartext: Sie müssen einen -kostenpflichtigen- Nachschulungskurs machen, aber keine erneute MPU.
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Haaranalyse

Die Haaranalyse wird als Abstinenznachweis verwandt. Dazu wird kopfhautnah ein bleistiftdickes Haarbündel entnommen und untersucht. Auch Körperhaare können untersucht werden.
Für Btm-Kunden ist eine Haaranalyse ein geeignetes Mittel, um Abstinenz rückwirkend nachzuweisen, genügende Haarlänge vorausgesetzt.  0.8-1.2 cm Haare entsprechen ca. einem Monat,. maximal 6 cm können unterwsucht werden.
Bei Alkohol können maximal 3 cm verwertet werden.
Das Haar darf nicht gebleicht sein.
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KBA-Auszug

Den KBA-Auszug können Sie form- und kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Er gibt Auskunft über Ihre Verkehrsdelikte, mit Deliktdatum und –ort,

Strafe und verteilter Punktezahl. Das Kraftfahrt-Bundesamt verschickt nach jedem rechtskräftig gewordenen Delikt eine Information an die Fahrerlaubnisbehörde. Wenn Ihre Akte nicht bereinigt wurde (siehe Aktenbereinigung), findet der Gutachter KBA-Mitteilungen seit der Ersterteilung Ihrer Fahrerlaubnis vor.

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Leistungstest

Der Leistungstest wird durchgeführt, um zu ermitteln, ob Sie fit genug sind, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Es werden Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit, die Orientierungsleistung, die Konzentrationsleistung und die Aufmerksamkeitsleistung geprüft. Dazu müssen Sie an einem speziellen Reaktionstest-Gerät auf verschiedene Farb-und Tonreize mit dem Drücken zugehöriger Tasten antworten.  Mangelnde Ergebnisse beim Leistungstest sind eher selten und werden mit dem psychologischen Gutacher besprochen. Wenn sich dabei keine tagesaktuellen Gründe finden (z. B. Brille vergessen), kann eine Fahrverhaltensbeobachtung angeordnet werden.
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Mehrfachfragestellung

Mehrfachfragestellungen werden gestellt, wenn jemand wegen verschiedener Deliktarten aufgefallen ist. Zum Beispiel eine Trunkenheitsfahrt und eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wie Fahrerflucht, Nötigung etc.
Mehrfachfragestellungen kosten entsprechend mehr: die teuerste wird voll berechnet, die zweite zur Hälfte.
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MPI

MPI ist die Abkürzung für medizinisch-psychologisches Institut. Gleichbedeutend mit BfF.
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MPU

MPU ist die Abkürzung für medizinisch-psychologische Untersuchung. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist es kein Test mit „falsch“ und „richtig“, sondern eine anlassbezogene Untersuchung. Es wird nicht Ihre Intelligenz („Idiotentest“) untersucht, sondern Ihre Eignung zur sicheren und verantwortlichen Teilnahme am Straßenverkehr.
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§70-FeV-Kurs / Nachschulungskurs

Ein Nachschulungskurs kann angeordnet werden, wenn bei einer MPU die behördlichen Bedenken zwar überwiegend, aber nicht ganz ausgeräumt wurden.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs und Vorlage der Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde erhalten Sie ohne weitere Prüfung eine neue Fahrerlaubnis.

Am Beispiel: Sie konnten glaubhaft machen, dass Sie nie wieder alkoholisiert ein Kfz führen wollen, wissen aber nicht, wie man den Auf -und Abbau des Alkohols im Körper berechnet. Somit besteht die Gefahr einer Fahrt unter Restalkohol. Im Kurs lernen Sie einiges über Alkohol, u.a. Faustformeln zur Berechnung der erreichten BAK.
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Schweigepflicht

Die BfF unterliegt der Schweigepflicht. Sie darf der Behörde nicht mitteilen, ob eine Begutachtung stattgefunden hat.

Wenn während des Untersuchungstermins eine Rücksprache mit der Behörde zu Ihrem Fall nötig ist (z. B. bei einer Erweiterung / Änderung der Fragestellung), ist eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht Ihrerseits nötig.
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Urinscreening
Das Urinscreening ist eine Methode, um bei Alkohol- oder Btm-Fragestellungen Abstinenz nachzuweisen (siehe Abstinenznachweis).Urinscreenings werden unter Sicht der entnehmenden Person abgegeben. Es empfiehlt sich nicht, im Vorfeld viel zu trinken, da auch ein Marker ermittelt wird, der angibt, ob der Urin stark verdünnt ist. Wenn ja, ist das Screening nicht verwertbar (für nichts bezahlt!) und Sie geraten in Verdacht, versucht zu haben, das Ergebnis zu verfälschen.

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Verkehrspsychologische Beratung
Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ist freiwillig. Im optimalen Fall erfolgt sie vor der MPU, während der Sperrfrist. Damit kann das Ergebnis der MPU entscheidend verbessert werden.

Im weniger optimalen Fall wird eine Teilnahme in einem negativen Gutachten "empfohlen". Diese Empfehlung ist rechtlich nicht zwingend, dennoch sollten Sie ihr folgen, wenn Sie die nächste MPU positiv absolvieren möchten.

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Versagung der Fahrerlaubnis

Eine Versagung der Fahrerlaubnis kann nur nach einem (Neu-) Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ein negatives Gutachten erhalten haben oder ein angefordertes Gutachten nicht abgegeben haben oder die Teilnahme an einem Nachschulungskurs nicht belegen können. Eine Versagung der Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsakt, der Kosten mit sich bringt. Kostengünstiger ist es, eine Versagung nicht abzuwarten, sondern den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zurückzuziehen.

 

 

 

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Hier finden Sie mich:

MPU - Hilfe - Dortmund

Verkehrspsychologische Praxis  Dipl.  Psychologin

S. Schonschor
Lindemannstraße 21
44137 Dortmund

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